1. Höherer Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Eltern
Der Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro. Bei gleichbleibendem Betreuungsfreibetrag steigt er auf insgesamt 7.812 Euro pro Kind und Jahr. Die Änderung gilt bereits für die Steuererklärung 2019.
Höherer Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag, ein steuerfreier Jahresbetrag, steigt von 9.168 Euro auf 9.408 Euro im Jahr. Bis zu einem Bruttoeinkommen in Höhe dieses Betrags müssen keine Steuer gezahlt werden.
Teurere Flugtickets
Ab 1. April 2020 steigt die Luftverkehrsabgabe, wodurch Flugtickets ab Deutschland teurer werden. Für Inlandsflüge oder EU-Flüge fallen künftig 13,03 Euro pro Ticket (+ 5€) an. Für Flüge bis 6000 km 33,01 Euro (+ 10€). Bei weiteren Langstreckenflügen 59,43 Euro (+18€).
Höhere Umzugskostenpauschale
Ab 1. März 2020 steigt die Pauschale für Singles auf 820 Euro, führ Verheiratete auf 1639 Euro.
Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung
Ab 2020 werden für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, folgende Maßnahmen steuerlich gefördert. Das gilt zunächst für 10 Jahre:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren
- Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung einer Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 €) sind in dem Jahr, in die Maßnahme beendet wurde, steuerlich absetzbar. Im Folgejahr können maximal 7 Prozent der Kosten (max. 14.000 €) abgesetzt werden. Im darauffolgenden Kalenderjahr sind es noch maximal 6 Prozent (max. 12.000 €).
Günstiger Bahnfahren
Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr sinkt von 19 auf 7 Prozent.
Förderung von E-Autos
Bei privater Nutzung von Elektro- oder Hybriddienstwagen ist bis 2030 nur die Hälfte des geldwerten Vorteils steuerpflichtig.
Weitere Förderung von Diensträdern
Die Steuerfreiheit für Diensträder, die es seit 2019 gibt, soll beibehalten werden. Ursprünglich war ein Ende für 31.12.2021 geplant.
Höhere Verpflegungspauschale bei Dienstreisen
mehr als 8 Stunden/Tag = 14€ (vorher 12€)
mehr als 14 Stunden/Tag = 28€ (vorher 24€)
Höhere Kraftfahrerpauschale
Für Übernachtungen im Lkw sind 8 € pro Arbeitstag geplant.
Quelle "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V."
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