Die neuen Rentner
Willkommen in der Rente: Das gilt 2020 für Männer und Frauen des Jahrgangs 1955 - allerdings nicht mit ihrem 65. Geburtstag, sondern 9 Monate danach. Ab diesem Zeitpunkt können sie sich ohne Abschläge in den Ruhestand verabschieden. Die Neu-Rentner des Jahres 2020 müssen also einen Monat länger als die 1954 Geborenen, die 2019 in Rente gegangen sind.
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Mit 63 ohne Abzüge in Rente
Arbeitnehmer des Jahrgangs 1957, die mindestens 45 Jahre lang in die Kasse der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt haben, können in diesem Jahr zehn Monate nach ihrem 63. Geburtstag ohne Abzüge in Rente gehen.
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Für alle, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in die abschlagsfreie "Rente mit 63" pro Jahr um je zwei weitere Monate - 2029 liegt die Altersgrenze dann bei 65 Jahren.
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Mehr Geld
Auch in diesem Jahr können sich die 21 Millionen Rentner in Deutschland auf eine höhere Rente freuen: Zum 1. Juli 2020 werden die Renten vermutlich um 3,15 Prozent (Westdeutschland) und um 3,92 Prozent (Ostdeutschland) steigen. Soweit die aktuellen Prognosen. Wie hoch das Rentenplus tatsächlich ausfällt, das wird in diesem Frühjahr festgelegt.
Erstmals steuerpflichtig
Eine höhere Rente bedeutet ein höheres Gesamteinkommen - das bedeutet für rund 51.000 Rentnerinnen und Rentner, dass sie erstmals eine Steuer auf ihre Einkünfte zahlen müssen.
Das sind all diejenigen, deren gesetzliche Rente bisher knapp unter dem Grundfreibetrag (siehe unten) lag - und bei denen die Rentenerhöhung 2020 dafür sorgen wird, dass sie damit diese Grenze überschreiten.
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Schätzungen des Bundesfinanzministeriums zufolge werden 2020 insgesamt rund 5,12 Millionen Senioren steuerpflichtig sein - und damit fast jeder vierte Rentner.
Höherer Grundfreibetrag
Seine Altersbezüge versteuern müssen all diejenigen, deren Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Die Höhe des Grundfreibetrags für alle Einkommenssteuerpflichtigen ist in diesem Jahr gestiegen: Er liegt in diesem Jahr bei 9408 Euro (18.816 Euro bei Paaren). Bedeutet: Rentner haben 240 Euro mehr an steuerfreiem Einkommen zur Verfügung als im vergangenen Jahr. Überschreiten sie den Grundfreibetrag, bittet der Fiskus sie zur Kasse.
Entlastungen für Betriebsrentner
Betriebsrentner werden ab 1. Januar 2020 erheblich entlastet - um im Schnitt 300 Euro pro Jahr. Denn sie müssen deutlich weniger Krankenkassenbeiträge zahlen.
Bisher mussten Betriebsrentner auf ihre Altersbezüge den vollen Beitragssatz von im Schnitt 15,5 Prozent zahlen, wenn ihre Betriebsrenten oberhalb des Freibetrags in Höhe von 155,75 Euro lagen. Damit mussten sie sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil übernehmen.
Dieser Freibetrag wurde jetzt auf 159,25 Euro erhöht - darunter werden keine Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente fällig.
Wer darüber liegt, soll anders als zuvor nicht mehr auf den gesamten Beitrag, sondern nur auf die Differenz Krankenkassenbeiträge abführen. Konkret ist als Ziel benannt, dass Betriebsrentner, deren Bezüge unter 318 Euro liegen, künftig nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen – betroffen seien davon 60 Prozent. Die weiteren 40 Prozent sollen durch den Freibetrag ebenfalls spürbar entlastet werden.
Im Januar sind Abzüge noch unverändert
'"Rund 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat, sie zahlen verglichen mit der bisherigen Regelung nun höchstens den halben Beitrag. Auch die weiteren knapp 40 Prozent werden entlastet", so die Deutsche Rentenversicherung.
Allerdings: Im Januar werden die Abzüge der betroffenen Betriebsrentner noch unverändert sein. Was zuviel gezahlt wurde, wird später zurückgezahlt.
Grundrente
Altersarmut ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit - und die geplante Grundrente war rentenpolitisch DAS Thema des Jahres 2019. In genau einem Jahr - Anfang 2021 - sollen langjährig Versicherte, die trotz mindestens 35 Beitragsjahren eine sehr niedrige Rente haben, einen Zuschlag erhalten.
Zwar hat sich die Große Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. In trockenen Tüchern ist die Grundrente damit aber noch nicht: Viele Fragen sind noch offen. Etwa praktische Probleme bei der Umsetzbarkeit, die noch gelöst werden müssen.
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Das Thema Grundrente wird also auch 2020 eine große Rolle in der politischen Diskussion spielen. Ganz abgesehen davon, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Denn weil die geplante Einkommensprüfung auch die Finanzverwaltungen der Länder betrifft, muss auch der Bundesrat der Grundrente zustimmen.
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