Ab wann sind Sonderzahlungen möglich?
Freiwillige Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung - zusätzlich zu den monatlichen Pflichtbeiträgen - können Angestellte ab einem Alter von 50 Jahren leisten. Auch Selbstständige, Frührentner, Hausfrauen und Beamte können auf diese Weise in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Lesen Sie auch: Länger arbeiten: Politiker wollen Rente an Lebenserwartung koppeln
Warum sollte ich das in Erwägung ziehen?
Für eine Sonderzahlung gibt es je nach persönlicher Situation ganz unterschiedliche Beweggründe.
- Wer früher in Rente gehen will, aber nicht auf die dafür nötigen Versicherungsjahre kommt, muss Abschläge in Kauf nehmen. Sonderzahlungen bieten die Möglichkeit, diese Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen und ohne Einbußen früher in Rente zu gehen.
- Durch freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenkasse kann aber auch die Rente aufgestockt werden.
- Oder dafür genutzt werden, um überhaupt erst einen Anspruch auf Rente zu erwerben, also später von der Rentenversicherung eine Rente ausgezahlt zu bekommen.
Daneben spielt in letzter Zeit häufig ein weiterer Grund eine Rolle dafür, dass sich immer mehr Deutsche für Sonderzahlungen als eine Form privater Altersvorsorge entscheiden: die niedrigen Zinsen. Dadurch werden klassische Sparformen unattraktiver.
Wieviel muss ich einzahlen, um ohne Abschläge früher in Rente gehen zu können?
Das hängt von der persönlichen Situation ab. Für die Höhe der Sonderzahlung gilt: Sie ist umso höher, je früher der Arbeitnehmer in Rente will und je mehr er verdient, da sich dies natürlich auch auf die Höhe seiner Rente auswirkt.
Auch interessant: Ruhestand im Ausland: Wie Brigitte mit 70 den Neubeginn in Estland wagte
Was das konkret bedeuten kann, rechnet die Deutsche Rentenversicherung an einem Beispiel (Werte aus 2019) vor:
Geht ein Arbeitnehmer drei Jahre früher in den Ruhestand, würden von 1200 Euro jeden Monat 130 Euro abgezogen. Aus eigentlich 1200 Euro werden so 1070 Euro pro Monat.
Doch durch eine Sonderzahlung in Höhe von rund 32.821 Euro an die Rentenversicherung könnte er diesen Abschlag ausgleichen.
Um herauszufinden, ob sich eine solche Sonderzahlung lohnt, sollte man "sich von seinem Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen", empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung.
Unverbindlich informieren
Tipp: Wer mit einer Sonderzahlung liebäugelt, um damit bei früherem Renteneintritt Abschläge auszugleichen, kann sich unverbindlich bei der Deutschen Rentenversicherung darüber informieren, wie hoch der Ausgleichsbetrag in seinem ganz persönlichen Fall wäre.
Der Vorteil: Es gibt keine Verpflichtung, den von der Rentenversicherung errechneten Betrag dann tatsächlich auch einzuzahlen. Aber man kann damit besser einschätzen, ob das überhaupt für einen in Frage kommt.
Um diese Auskunft zu erhalten, müssen Interessierte bei der Rentenversicherung das Formular V0210 ausfüllen und einreichen. Beides ist online möglich.
Welchen Steuer-Vorteil bieten Sonderzahlungen?
Die Sonderzahlung kann als Altersvorsorgeaufwendung von der Steuer abgesetzt werden.
Allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag. Der liegt 2020 bei jährlich 25.046 Euro (bei Ledigen; 50.092 Euro bei Verheirateten). Als Sonderausgaben akzeptiert das Finanzamt seit diesem Jahr 90 Prozent, das sind also bis zu 22.541 Euro (bei Verheirateten: 45.082 Euro).
Wer eine höhere Sonderzahlung leisten will, sollte dies daher unter Umständen nicht auf einen Schlag tun. Sondern über mehrere Jahre verteilt, um einen möglichst großen Steuervorteil mitzunehmen.
Im Video: Rente mit 63 - Was Sie tun müssen, damit der Traum Wirklichkeit wird
In den kommenden Jahren steigt der Betrag für Sonderausgaben zur Altersvorsorge, der bei der Steuer angesetzt werden kann, bis 2025 jedes Jahr um zwei Prozentpunkte. Ab 2025 kann der gesamte gezahlte Betrag geltend gemacht werden.
Wie wirken sich Sonderzahlungen später auf die Rente aus?
Auch das kann natürlich nicht pauschal beantwortet werden. Um welchen Betrag sich die Rente später voraussichtlich dank Sonderzahlungen erhöht, verdeutlicht die Stiftung Warentest an einem Beispiel:
Wer in diesem Jahr zum Beispiel 3600 Euro als freiwillige Sonderzahlung an die Rentenversicherung überweist, erhöht den Testern zufolge dadurch nach derzeitigem Stand seine bisher erworbenen Rentenansprüche um rund 16 Euro im Monat. Macht im Jahr ein Plus von 192 Euro.
Bedeutet: Um die eingezahlten 3600 Euro in Form einer höheren Rente wieder reinzuholen, müsste man rund 19 Jahre lang Rente beziehen.
Urteil der Stiftung Warentest
"Trotzdem kann sich die gesetzliche Rente im Vergleich zu anderen Angeboten für die Altersvorsorge gut sehen lassen", so das Urteil der Stiftung Warentest.
Denn die Deutsche Rentenversicherung geht demnach nach eigenen Angaben davon aus, dass ihre Rendite längerfristig bei 2 bis 3 Prozent liegen wird.
Dagegen liege etwa die garantierte Verzinsung einer privaten Rentenversicherung, die neu abgeschlossen wird, bei höchstens 0,9 Prozent, so die Experten der Stiftung Warentest.
Was passiert, wenn ich in Geldnot gerate und die Sonderzahlung rückgängig machen möchte?
Bei der freiwilligen Zahlung an die Rentenversicherung gilt: Einmal gezahlt, ist das Geld weg. Die Rentenversicherung erstattet es nicht zurück, wenn der Versicherte es sich doch anders überlegt, oder finanziell klamm ist und den Betrag benötigt.
Allerdings: Das Geld ist weg, jedoch nicht verloren - selbst wenn der Arbeitnehmer dann doch länger arbeiten will. Die Ausgleichszahlung wird ihm gutgeschrieben, in dem Fall würde er von einer insgesamt höheren Rente profitieren.
Sonderzahlungen in Millionenhöhe
Freiwillige Zahlungen an die Rentenversicherung werden als Form privater Altersvorsorge immer beliebter. So leisteten Versicherte 2018 bei allen Rentenversicherungsträgern Sonderzahlungen in Höhe von ingesamt 290 Millionen Euro. Drei Jahre zuvor, 2015, war diese Summe noch neunmal kleiner und lag bei 31 Millionen Euro.
23 Kommentare