Unternehmen bekommen laut einer Mitteilung des Bundesarbeitsministerium in dieser besonderen Situation Unterstützung. Ziel sei es, Entlassungen zu vermeiden, um nach hoffentlich überstandener Corona-Krise wieder durchstarten zu können.
"Das heißt konkret, dass nur noch 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen (statt bisher 1/3) und den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet werden", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Es werden 60 Prozent des Lohnausfalls (für Eltern 67 Prozent) übernommen und Sozialbeiträge können erstattet werden.
Dazu werden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:
- Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
- Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
- Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
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