Um eine Ansteckung mit dem Coronavirus zu vermeiden, arbeiten viele Deutsche von zuhause aus. Vor allem in vielen Bürojobs ist dies dank Laptop und Internet möglich.
Dabei entstehen in vielen Fällen auch Kosten für den Arbeitnehmer: Etwa für Strom, Telefon, oder Druckerpapier.
Steuerrecht: Separates Arbeitszimmer nötig
Diese Kosten für das Home Office können sie nur bei der Einkommenssteuer geltend machen, wenn sie ein Arbeitszimmer besitzen. Darauf weist jetzt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hin.
Doch ein Arbeitszimmer hat nicht jeder Festangestellte - und nutzt nun stattdessen eine Ecke in Wohnzimmer oder den Küchentisch, um seine Arbeit zu erledigen.
Nach aktuellem Steuerrecht gilt all dies aber nicht als Arbeitszimmer und wird vom Finanzamt nicht anerkannt. "Das Arbeitszimmer muss fast ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt werden", teilt die VLH mit.
Ecke im Wohnzimmer wird bisher nicht anerkannt
Das Problem: "Wer derzeit und über mehrere Wochen im Home-Office in der Arbeitsecke im Wohnzimmer sitzt, geht leer aus", so die VLH, die aus dem Grund jetzt von der Bundesregierung Änderungen im Steuerrecht fordert, um Arbeitnehmer zu entlasten.
Wegen der "besonderen Situation der Corona-Pandemie" sollte das Finanzministerium, so die VLH, "für das Steuerjahr 2020 auch die tatsächlichen Kosten für eine Arbeitsecke anerkennen, sowie anteilig die Kosten für Strom, Telefon oder Miete - genau wie für den privat finanzierten Bürostuhl oder Computer".
Ob das Finanzministerium diese Forderung tatsächlich umsetzt, ist zum derzeitigen Zeitpunkt unklar.
Die Steuerexperten empfehlen Arbeitnehmern, die derzeit von zuhause aus arbeiten, in jedem Fall:
- Ob mit oder ohne separatem Arbeitszimmer: Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber um eine schriftliche Bescheinigung bitten, aus der hervorgeht, in welchem Zeitraum ihr Arbeitsplatz im Büro nicht zur Verfügung stand - und sie deshalb von zuhause aus arbeiten mussten
- Arbeitnehmer sollten möglichst präzise aufzeichnen, wann sie ihre Arbeitsecke oder ihr Arbeitszimmer genutzt haben, etwa mit einer Tabelle mit Datum, Anzahl der Stunden
- Unbedingt Rechnungen aufbewahren für Druckerpapier, Schreibmaterial, Stromkosten und Telefonkosten, falls der Arbeitgeber diese Kosten nicht erstattet
- Ganz allgemein, rät die VLH: "Je detaillierter die Aufzeichnungen und die Nachweise sind, desto größer sind die Chance, dass die Finanzämter die Aufwendungen anerkennen."
Übrigens: Ein separates Arbeitszimmer kann nicht nur von denjenigen steuerlich geltend gemacht werden, bei denen dieser Raum "der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" ist.
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Auch wenn das separate Arbeitszimmer nur für bestimmte berufliche Aufgaben genutzt wird, weil beim Arbeitgeber dafür kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1250 Euro im Jahr als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden. Das ist etwa bei Lehrern oder Außendienstmitarbeitern der Fall.
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