Bei den Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim oder den nötigen Umbau der Wohnung können die Kinder zur Kasse gebeten werden, wenn das Geld der Eltern und die Mittel aus der Pflegeversicherung dafür nicht ausreichen.
Doch diese Regelung soll nun erst greifen, wenn die Kinder mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen.
Sozialverband VdK begrüßt Gesetz
Diese Entlastung sei "längst überfällig", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe bereits im August.
Der Sozialverband VdK begrüßte damals ebenfalls das Gesetz, weil es älteren Menschen aus einer schwierigen Lage hilft, wie Präsidentin Verena Bentele in den Funke-Zeitungen erläuterte:
Sie gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre Kinder nicht belastet werden.
Gegen die Neuregelung sind die Kommunen. Sie befürchten Mehrbelastungen in Milliardenhöhe und pochen auf das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts.
Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig füreinander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden
sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, den Zeitungen.
Die Neuregelung soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.
Durch die neue Regelung werden laut tagesschau.de auch auf Menschen mit einem Einkommen über 100.000 Euro "keine übermäßigen Lasten" zukommen.
Zum einen werde - anders als bisher - das Einkommen des Ehepartners nicht mehr mit einberechnet. Außerdem können demnach Betroffene weiterhin "hohe Freibeträge" geltend machen, "so dass am Ende ihre Belastung im Regelfall nur wenige hundert Euro monatlich betragen dürfte".
Die bisherige Regelung
Bislang sind Kinder verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Lebensbedarf ihrer Eltern aufzukommen.
Sie müssen dafür zahlen, wenn Rente und Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um einen Platz im Pflegeheim zu bezahlen - und wenn die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung.
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