Laut Scheuer habe sich die Unfallbilanz bei Radfahrern in den vergangenen Jahren dramatisch verschlechtert. Aus diesem Grund ist es dringend nötig, Radfahrer und Fußgänger besser zu schützen. Insgesamt werden für die Reform 200 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt.
Folgende Neuerungen in der StVO sind geplant:
1. Falschparken
Bislang kostete das unerlaubte Parken in der zweiten Reihe sowie auf Geh- und Radwegen 15 Euro. Künftig sollen bis zu 100 Euro fällig werden. Verboten wird auch das Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer und Radwegen, die mit einer gestrichelten weißen Linie gekennzeichnet sind. Bislang war es Autofahrern erlaubt, dort bis zu drei Minuten zu halten. In schweren Fällen kann es laut "Focus" einen Punkt in Flensburg geben.
Das Bußgeld für Falschparken an unübersichtlichen Stellen soll von 15 auf 35 Euro steigen. Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen von 35 auf 55 Euro.
Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen soll zudem ein Parkverbot von bis zu acht Metern gelten, um die Sicht zu verbessern.
2. Radfahrer und E-Scooter auf dem Gehweg
Für Rad- und E-Scooter-Fahrern ist das Fahren auf Gehwegen schon jetzt verboten. Geahndet wird ein Verstoß bislang aber nur mit zehn Euro. Das soll sich ändern. Künftig wird ein Bußgeld von 55 bis 100 Euro fällig.
3. Überholen von Radfahrern
Bislang wird beim Überholen von Radlern ein "ausreichender" Abstand gefordert. Das will der Bundesrat konkretisieren. Innerhalb geschlossener Ortschaften soll der Abstand eineinhalb Meter betragen, außerhalb sogar zwei Meter.
An gefährlichen Stellen kann ein neues Straßenschild das Überholen von einspurigen Fahrzeugen grundsätzlich verbieten.
4. Abbiegen
Lkw und Busse über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo (bis max. 11 km/h) fahren, um Radfahrer und Fußgänger nicht zu gefährden. Nur an großen Ausfallstraßen, wo keine Radfahrer und Fußgänger verkehren, gilt diese neue Regelung nicht.
Für Radfahrer soll es künftig einen grünen Pfeil an Ampeln geben.
5. Fahrradzonen
Der Bundesrat beschloss die Einrichtung von Fahrradzonen, in denen die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Auch hier dürfen Radler weiterhin nicht nebeneinander fahren.
6. Rasen und Lärmbelästigung
Rasen wird künftig härter bestraft. Innerhalb geschlossener Ortschaften droht künftig schon ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ein Monat Fahrverbot.
Das sogenannte "Auto-Posing", eine unnötige Lärm- und Abgasbelästigung, wird statt mit 20 Euro in Zukunft mit 100 Euro bestraft.
Tempolimit abgelehnt
Der Vorschlag eines Tempolimits von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und 130 km/h auf Autobahnen wurde abgelehnt. Hier bleibt alles beim Alten.
Wer unerlaubt durch die Rettungsgasse fährt, erwartet weiterhin ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
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