Die Masern-Impfpflicht für Schul- und Kita-Kinder ist beschlossen: Der Bundestag hat am Donnerstag (14. November 2019) das entsprechende Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) abgesegnet.
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Das bedeutet: Ab 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder vor der Aufnahme in Kitas oder Schulen gegen Masern geimpft wurden.
Mehr Zeit, den Nachweis über eine Impfung - oder eine bereits durchgestandene Masern-Erkrankung des Kindes - zu erbringen, haben Eltern, deren Nachwuchs bereits in einer Kita oder Schule ist: Die Frist ist für sie der 31. Juli 2021.
Empfindliche Strafen drohen
Kommen Eltern dieser Verpflichtung nicht nach, drohen empfindliche Sanktionen: Zum einen können die Kinder vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden. Außerdem können Geldbußen in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden.
Das neue Gesetz nimmt auch die Betreiber von Kindertagesstätten in die Pflicht - auch sie können mit einem Bußgeld bestraft werden, wenn sie Kinder aufnehmen, die nicht gegen Masern geimpft sind.
Die Impfpflicht gilt außerdem für andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften.
Auch das Personal in Kitas, Schulen sowie den genannten und medizinischen Einrichtungen muss sich gegen Masern impfen lassen.
Ausgenommen von der Impfpflicht sind Babys, die noch kein Jahr alt sind. Außerdem all diejenigen, die eine Impfung nicht gut vertragen. Außerdem Erzieherinnen, die vor 1970 geboren wurden.
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"Masern sind keine Kinderkrankheit", hatte Gesundheitsminister Spahn vor der Abstimmung in der ARD gesagt. Zudem seien Masern "nicht therapierbar". Die Infektionskrankheit sei hochansteckend und "eine Qual für Kinder und Erwachsene".
Masern können schwere Erkrankungen wie Lungen- oder Hirnhautentzündungen nach sich ziehen, schlimmstenfalls sogar tödlich verlaufen.
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Der CDU-Politiker Spahn hatte das aktuelle Gesetz auf den Weg gebracht, nachdem sich die Krankheit zuletzt wieder mangels Impfschutz stärker ausgebreitet hatte.
Für die Impfpflicht gestimmt hatten am Donnerstag CDU/CSU, SPD und FDP. Etliche Abgeordnete der Linken und der Grünen enthielten sich, die AfD votierte dagegen.
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