In Deutschland gibt es schon über Jahre ein Hin und Her um die Zulassung von Kava-Kava (Piper methysticum) und entsprechender Arzneien. Zuletzt hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Kava-Kava im Frühjahr 2015 wieder für den Markt freigegeben, allerdings unter Rezeptpflicht und strengen Sicherheitsauflagen. Grund dafür waren mögliche Leberschädigungen.
Schwere Organschädigungen
Zu dem Zeitpunkt war es in Europa und den USA bereits zu mehreren Fällen von schweren Organschädigungen nach längerer Einnahme von Kava-Kava-Präparaten gekommen - bis hin zum Leberversagen, unter anderem in Deutschland. Das Bundesinstitut hatte deshalb vor der Einnahme Kava-Kava-haltiger Lebensmittel gewarnt.
Zulassung für Kava-Kava widerrufen
Nun widerrief das BfArM in einem Bescheid vom 20. Dezember die Zulassung von Kava-Kava-haltige Arzneien - einschließlich des homöopathischen Mittels Piper methysticum, das zuletzt noch in D4-Potenzierung erlaubt war.
Nutzen-Risiko-Verhältnis ungünstig
Zur Begründung verwies das Institut auf den Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Dieser hatte das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Kava-Kava-Präparaten untersucht und als ungünstig bewertet.
Wirkung gegen Angststörungen nicht hinreichend belegt
Demnach ist nicht hinreichend belegt, dass die Extrakte wirksam gegen Angststörungen helfen. Demgegenüber steht das bekannte Risiko für die Leber.
Deutschland steht mit dem Verbot nicht alleine: In Österreich und Großbritannien sind Kava-Kava-Extrakte schon länger verboten.
Bei Kava-Kava handelt es sich um eine strauchartige Pflanze aus der Familie der Pfeffergewächse. Sie stammt aus der Inselwelt des Südpazifik.
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