In zwei Fällen ist das auch bereits passiert. So wurde laut "Bild" am Samstagnachmittag eine Regionalbahn am Hauptbahnhof Hagen angehalten, nachdem sich ein Zugbegleiter krank gefühlt hatte.
Er meldete sich beim Lokführer, der wiederum die Bundespolizei informierte, wie es die Verordnung vorsieht.
Zugpersonal verriegelt Türen
Die Passagiere durften nicht aussteigen, Türen wurden verriegelt. Die Polizei nahm die Personalien aller 48 Passagiere sowie des Zugpersonals auf. Umliegende Gleise wurden gesperrt. Nach anderthalb Stunden schließlich die Entwarnung, es handelte sich um einen falschen Verdacht.
Bereits am Mittwoch war ein Zug in Idar-Oberstein angehalten worden, weil sich ein Reisender sehr krank gefühlt hatte. Nach einem negativen Schnelltest ging es für die Passagiere erst nach zwei Stunden weiter.
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Verordnung gilt auch für Busse und Flugzeuge
Die Verordnung der Bundespolizei gilt vorerst bis 17. April und betrifft auch Busse und Flugzeuge. Zudem müssen Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, immer eine Aussteigerkarte ausfüllen.
Die Karten werden an die Gesundheitsämter übergeben. Sollte sich kein Corona-Verdacht erhärten, werden die Daten nach 30 Tagen vernichtet. Bestätigt sich ein Verdacht, entscheidet das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen.
Bislang gab es diesen Fall zum Glück in Deutschland noch nicht. Laut "Bild" wurden bei anderen Infektionen stets die Kontaktpersonen des Erkrankten getestet und eine 14-tägige häusliche Quarantäne angeordnet.
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