"Zur Sicherstellung der weiteren bedarfsgerechten Versorgung mit Paracetamol-haltigen Arzneimitteln sollen nur für den akuten Behandlungsfall benötigte Mengen beliefert bzw. abgegeben werden", heißt es in einer Mitteilung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), die sich auf eine entsprechende E-Mail des Ministers bezieht.
Alternativen prüfen
Konkret sollten Apotheken entsprechende Mittel nur dann herausgeben, wenn im individuellen Einzelfall keine therapeutische Alternative in Frage kommt. Auch solle nur so viel abgegeben werden, wie für den akuten Behandlungsfall erforderlich ist. Diese Vorgaben gelten demnach auch für den Versandhandel.
Nur notwendige Packungsgröße
Vertragsärzte werden gebeten, verschreibungspflichtige Paracetamol-haltige Arzneimittel nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße zu verordnen.
Nachfrage wegen Coronavirus gestiegen
Im Zuge der Coronavirus-Pandemie ist die Nachfrage nach dem schmerz- und fiebersenkenden Mittel gestiegen, zudem es Berichte gab, nach denen Ibuprofen möglicherweise den Verlauf von Covid-19 verschlimmern könnte. Hier weist die AMK darauf, dass keinerlei Belege auf Risiken schwerere Krankheitsverläufe gefunden worden seien.
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