Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 15. Februar 2019, den gestaffelten (stufenweisen) Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen. Das Ablaufdatum gilt für alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Jedoch soll der Umtausch gestaffelt erfolgen.
Nach und nach werden die Ämter in den folgenden Jahren die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine aus dem Verkehr ziehen.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass bis zum 18. Januar 2033 jeder Autofahrer die neue Plastikkarte besitzen muss. Die Gebühr beträgt 24 Euro. Wer nicht tauscht, dem drohen zehn Euro Verwarnungsgeld.
Es gibt Empfehlungen, wann die Scheine umzutauschen sind.
Es gelten diese Fristen
Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998:
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.
Vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
1953-1958: Umtausch bis 19.01.2022
1959-1964: Umtausch bis 19.01.2023
1965-1970: Umtausch bis 19.01.2024
Ab 1971: Umtausch bis 19.01.2025
Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 1. Januar 1999:
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
1999-2001: Umtausch bis 19.01.2026
2002-2004: Umtausch bis 19.01.2027
2005-2007: Umtausch bis 19.01.2028
2008: Umtausch bis 19.01.2029
2009: Umtausch bis 19.01.2030
2010: Umtausch bis 19.01.2031
2011: Umtausch bis 19.01.2032
2012-2013: Umtausch bis 19.01.2033
Hinweis: Aktuell sind NUR Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen!
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