Das Landgericht München I entschied, dass der Facebook-Konzern diese Apps in ihrer derzeitigen Form nicht mehr anbieten darf, wie "sueddeutsche.de" (SZ) am Freitag berichtet.
Anbieten der Anwendungen in Deutschland verboten
Demnach verstoßen Teile der Software in neun Fällen gegen Patente, die das kanadische Unternehmen Blackberry hält. "Durch die Urteile ist faktisch unter anderem das Anbieten und Inverkehrbringen der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten", zitiert das Portal eine Gerichtssprecherin.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Facebook-Sprecher sagte der SZ, man werde möglicherweise Berufung einlegen.
Vollstreckung hängt von Blackberry ab
Dem Bericht zufolge könnte der Konzern dennoch zum Handeln gezwungen sein, weil das Urteil "vorläufig vollstreckbar" ist. Hinterlegt Blackberry einen Geldbetrag bei der Justizkasse oder übergebe Facebook eine Bürgschaft als Sicherheit, müsse Facebook das Verbot umsetzen, heißt es.
Das Geld diene als Sicherheit für den Fall, dass das Oberlandesgericht Facebooks Berufung stattgibt. Dann müsste Blackberry den Schaden ausgleichen, der Facebook bis dahin entstanden sein könnte.
Facebook will Produkte anpassen
Dass der Konzern WhatsApp, Instagram, Facebook und Facebook Messenger in Deutschland abschaltet, wenn jene Sicherheit hinterlegt ist, sei unwahrscheinlich. "Wir planen, unsere Produkte entsprechend anzupassen, um sie weiterhin in Deutschland anbieten zu können", sagte der Sprecher.
Es geht um mehrere Funktionen, die zum Betrieb der Apps nicht entscheidend sind. Wie sich die Apps konkret verändern würden, ist indes noch unklar. Ob das Verbot Folgen für die Nutzer hat, hänge insofern davon ab, ob Blackberry viel Geld hinterlegt.
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