Die Regelungen im Überblick:
Das Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen wird durchweg teurer.
- Wer bloß auf einer solchen Fläche parkt, zahlt künftig schon 55 Euro (bisher: 20 Euro).
- Mit Behinderung oder einem Parken, das länger als 1 Stunde bzw. länger als 1 Stunde mit Behinderung dauert, werden schon 70 bzw. 80 Euro fällig sowie 1 Punkt.
- NEU: Wer andere dabei gefährdet oder eine Sachbeschädigung anrichtet, zahlt 80 oder 100 Euro und kassiert 1 Punkt.
Sonderfälle beim Parken sind Feuerwehrzufahrten, Behinderung von Rettungsfahrzeugen, Behindertenparkplätze und – neu – Stellplätze für E-Autos. Hier werden nun 55 bis 70 Euro fällig.
Zur Kasse gebeten werden Autofahrer, die in zweiter Reihe halten: Das wird künftig mit mindestens 55 Euro geahndet (früher 15 Euro). Nach den Kriterien "mit Behinderung", "mit Gefährdung" sowie "mit Sachbeschädigung" kann es sogar bis 100 Euro teuer werden und 1 Punkt in Flensburg einbringen.
Weitere Verschärfungen:
- Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen nur noch mit Schritttempo abbiegen. Sonst drohen 70 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
- Schließlich das ewige Ärgernis Rettungsgasse: Wer diese nicht bildet, muss nach der verschärften Straßenverkehrsordnung mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen - plus Fahrverbot von einem Monat und 2 Punkte.
Weitere Änderungen 2020 finden Sie hier.
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