Hohe Strafen für Rettungsgassen-Rüpel
Wer nach einem Unfall durch eine Rettungsgasse fährt, muss künftig ein Bußgeld in Höhe von 200 bis 320 Euro zahlen. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Falschparken
Halten in zweiter Reihe wird ab 2020 mit 55 Euro und damit deutlich härter bestraft als bisher. Kommt es dadurch zu einer Behinderung werden sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Auch die Bußgelder für Fahrer, die ihr Fahrzeug auf Geh- oder Radwegen parken, steigen auf bis zu 100 Euro. Bisher mussten solche Falschparker 15 bis 20 Euro zahlen.
Zu all diesen Änderungen kommt es, wenn auch der Bundesrat dieser von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zustimmt. Dies ist frühestens am 14. Februar 2020 der Fall.
Schrittgeschwindigkeit für Lkw beim Abbiegen
Um schwere, mitunter gar tödliche Unfälle zu vermeiden, dürfen Lkw-Fahrer ab kommendem Jahr innerorts nur in Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) rechts abbiegen. Bei Verstößen drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Abstand zu Radfahrern und Fußgängern
Beim Überholen von Radfahrern gilt bislang die Vorgabe für Autofahrer, "ausreichenden" Abstand zu halten. Ab 2020 wird die StVO konkreter: Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern mindestens 2 Meter Abstand halten (im Ort: 1,5 Meter).
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Neues Verkehrsschild: Überholverbot
Vor allem an Engstellen kann Verkehrsteilnehmern künftig ein neues Verkehrsschild begegnen: "Überholverbot von Zweirädern" verbietet Kraftfahrzeugen, Fahr- und Motorräder zu überholen.
Neues Straßenschild für Fahrgemeinschaften
Kommunen können künftig Busspuren für Autos freigeben, die mit mindestens drei Personen besetzt sind. Auf diese Weise sollen Fahrgemeinschaften bevorzugt und der Anreiz dafür erhöht werden.
Neues Verkehrsschild: Grüner Pfeil für Radfahrer
Den grünen Pfeil, der an Ampeln trotz Rotlichts das Rechtsabbiegen erlaubt, gibt es künftig in einer Version ausschließlich für Radfahrer.
Nebeneinander fahrende Radfahrer
In der StVO-Novelle des Bundesverkehrsministeriums gibt es auch eine "Klarstellung zum Nebeneinanderfahren von Radfahrenden". Danach ist es Radfahrern "ausdrücklich erlaubt", nebeneinander zu fahren, "wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird".
Zu diesen Änderungen kommt es unter der Voraussetzung, dass auch der Bundesrat dieser von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zustimmt. Dies werde frühestens am 14. Februar 2020 der Fall sein, heißt es in einer Mitteilung der Länderkammer.
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