Im Laufe des Jahres müssen rund zwei Millionen Besitzer veralteter Holzöfen ihre Geräte austauschen, weil sie die Umwelt durch einen zu Ausstoß von Feinstaub belasten. Das sehen die aktuellen Immissionsschutzvorgaben vor.
Diese Öfen sind betroffen
Betroffen sind alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen, die zwischen 1984 und 1994 gebaut wurden. Sie müssen bis Ende 2020 (Stichtag: 31. Dezember 2020) "ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden", so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Noch ältere Öfen wurden bereits in den vergangenen Jahren erneuert.
Auch interessant: Holzofen richtig heizen und pflegen - Mit diesen 6 Tipps holt ihr das Beste aus eurem Kamin
Wer einen alten Ofen betreibt, der mit Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln oder Kohle befeuert wird, muss nachweisen, dass sein Gerät die Grenzwerte der Stufe 2 der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllt.
Den Nachweis gibt es, wenn die Öfen die Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid sowie Mindestwirkungsgrade einhalten. In dem Fall genügt eine Bescheinigung des Herstellers.
Daran erkennen Besitzer, ob sie betroffen sind
Welche Geräte spätestens Ende des Jahres ausgetauscht oder modernisiert werden müssen, hängt vom Baujahr ab.
Mithilfe des Typschilds auf dem Ofen können Besitzer in der Datenbank des "Industrieverbands Haus-, Heiz und Küchentechnik (HKI)" nachschauen, ob sie betroffen sind.
Kann das Baujahr nicht mehr ermittelt werden, misst der Schornsteinfeger den Schadstoffausstoß. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob die Anlage die aktuellen Anforderungen erfüllt.
Auch interessant: Preise 2020: Das wird im neuen Jahr billiger - und das teurer
Wenn nicht, können Betreiber alter Öfen einen Filter einbauen lassen, der dafür sorgt, dass die Feinstaubemissionen reduziert werden.
Denn das ist der Grund für die neuen Grenzwerte: Zwar ist Holz als regenerativer Brennstoff aus Gründen des Klimaschutzes sinnvoll. Allerdings entsteht bei der Verbrennung auch gesundheitsschädlicher Feinstaub - laut Umweltbundesamt können die Abgase durch Holzfeuerungsanlagen "einen deutlichen Anteil an der Feinstaubbelastung in Wohngebieten haben".
Im Video: 13 Fehler, die fast JEDER beim Müll Recycling macht
Kommentare