"Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist", lautet Paragraph 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung. Hintergrund ist, dass Autofahrer auf Blitzerfotos noch identifizierbar sein sollen. Wer dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.
Doch wie sieht es nun aus mit Schutzmasken? Sind sie bereits eine zu ahndende Gesichtsverdeckung? Und dürfen sie in Kombination mit einer Sonnenbrille getragen werden – was eine Identifizierbarkeit mindestens sehr erschweren, wenn nicht gar verhindern würde?
Orientierung bietet eine Einschätzung, die das Bundesverkehrsministerium mit der Verkehrsministerkonferenz der Länder abgestimmt hat – wenngleich die zuständigen Ministerien in den Ländern das letzte Wort haben.
Taxi- und Busfahrer dürfen Maske tragen
Demzufolge dürfen zu Corona-Zeiten Taxi- und Busfahrer generell Mund- und Nasenmasken tragen, zumal dies dem Schutz der Kundschaft dient.
Einzelfallprüfung bei Privatleuten
Bei Privatpersonen soll genauer hingeschaut werden: Hier "bedarf es bei der Verkehrsüberwachung einer Prüfung des Einzelfalles", heißt es. Dies gelte insbesondere, wenn jemand alleine fährt oder Gesichtspartien zusätzlich bedeckt, etwa mit Sonnenbrille oder Kopfbedeckung.
Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen: Ermessen der Polizei
Eine stichprobenartige Umfrage ergibt, dass Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Einschätzung entsprechend vorgehen wollen: Vor allem wenn mehr als Mund- und Nasenpartie bei Privatmenschen verdeckt sind, so dass eine Identifizierung schwierig wird, liegt es im Ermessen der Polizisten, ob die Verhüllung dem Gesundheitsschutz dient, oder der Vermummung – im letzten Fall wird Bußgeld verhängt.
Augen und Stirn sollen weiter erkennbar sein
Ein wenig strenger wollen offenbar Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen vorgehen. Hier machen die zuständigen Ministerien darauf aufmerksam, dass zumindest Augen und Stirn weiterhin erkennbar bleiben müssten, so dass Verkehrssünder trotz Maske überführt werden können.
Mundschutz mit Sonnenbrille und Hut kritisch
Es dürfe keine "Vollvermummung" entstehen, erläuterte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums gegenüber wize.life.
"Ist durch Mundschutz in Kombination mit einer Sonnenbrille, vielleicht kommt noch ein Hut dazu, tatsächlich nichts mehr erkennbar von einem Gesicht, geht das natürlich nicht."
Und auch ein Sprecher in Nordrhein-Westfalen weist nach Angaben von "rp-online.de" darauf hin: Autofahrer dürften ihr Gesicht grundsätzlich nicht so sehr verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.
Mundschutz im Auto kann sinnvoll sein
Kommt man nicht ohnehin nur im Einzelfall in Verlegenheit, Mundschutz im Auto zu tragen? Nicht unbedingt: In der Praxis können Autofahrer durchaus in die Situation geraten, wo ein Mundschutz im Fahrzeug sinnvoll ist: Zum einen bei Carsharing – wenn beispielsweise Kollegen zusammen in die Arbeit fahren, was in manchen Bundesländern erlaubt ist.
Auf- und Absetzen des Schutzes ist kontraproduktiv
Doch auch wenn man alleine Erledigungen macht, kann es sinnvoll sein, den Mundschutz nicht abzunehmen: Gesundheitsexperten weisen darauf hin, dass Masken möglichst wenig angefasst werden sollten. Das Herumnesteln, Auf- und Absetzen sowie Am-Hals-Baumeln-Lassen ist kontraproduktiv, da gerade so Viren und Bakterien im Gesicht verteilt werden können.
Insofern ist es sinnvoll, nach dem Besuch des Supermarktes die Maske nicht fürs Auto abzusetzen. Das gilt erst recht für Menschen, die mehrere Läden ansteuern und so mehrfach die Maske auf- und abziehen würden. Scheint dann auch noch die Sonne, verzichten Menschen mit empfindlichen Augen ungern auf die Sonnenbrille.
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